Trauerfeier und Bestattung
Der Trauergottesdienst bietet den Angehörigen und der Kirchgemeinde einen tröstlichen Rahmen für Trauer und Abschied. Zudem sorgt die Kirche seit frühester Zeit bis heute für eine würdige Bestattung der Verstorbenen, die dem christlichen Menschenbild entspricht.
Eine „Trauer-Feier“?
Mancher mag es merkwürdig finden, von einer „Trauer-Feier“ und einem „Lebensfest“ zu sprechen. Doch dahinter steht zum einen die christliche Vorstellung, dass der Tod ein Teil des Lebens ist und dass der Tod nur das irdische Leben beendet.
Zum anderen gilt die Trauerfeier auch den Hinterbliebenen und der Kirchgemeinde. Sie bringt deren Liebe zu den Verstorbenen zum Ausdruck und kann ihnen helfen, Trost zu finden. Und trotz allem Schmerz tauchen im Beisammensein oft auch freudige oder gar lustige Erinnerungen auf, die die Hinterbliebenen mit dem geliebten Menschen verbinden und die sie in der Andacht oder im Gespräch miteinander teilen können.
Anmeldung eines Trauergottesdienstes
Nach dem Todesfall sollten die Angehörigen Kontakt zur Friedhofsverwaltung und/oder zum Pfarrer der Ortsgemeinde aufnehmen.
Die Angehörigen können den Pfarrer um die Aussegnung bitten. Der verstorbene Mensch wird mit Worten aus der Bibel, im Gebet und Segen Gott anvertraut. Die Aussegnung geschieht am Totenbett zu Hause, im Krankenhaus oder am Ort der Aufbahrung, noch vor der Überführung zum Friedhof oder Bestattungshaus.
Vor dem Trauergottesdienst und der Bestattung bietet der Pfarrer ein Gespräch an. Meist findet dieses mit den nächsten Angehörigen zu Hause (im Trauerhaus) statt. Es dient der seelsorgerlichen Begleitung und Vorbereitung auf die Trauerfeier.
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